Aufnahmeverfahren
Rufen Sie an ins Sekretariat oder schicken Sie uns ein Mail oder einen Fax. Wir werden Ihnen umgehend weiteres Informationsmaterial zustellen. Als nächsten Schritt bieten wir Ihnen eine Sprechstunde an mit einem unserer Aufnahmelehrer. Besuchen Sie uns auch an unseren Orientierungsabenden und am Tag der offenen Tür.
Das Sekretariat erteilt Ihnen auch erste Auskünfte und organisiert den Sprechstundentermin. In der Sprechstunde werden neue Eltern über die Schule informiert und bei Anmeldungen für bestehende Klassen findet ein erster Gesprächsaustausch über die Situation des Kindes statt. Nach Einreichung des Aufnahmeantrages werden zum gegebenen Zeitpunkt die weiteren Schritte eingeleitet, dabei bestimmen Sie als Eltern weitgehend das Tempo des Aufnahmeverfahrens. Es folgt das pädagogische Aufnahmegespräch mit den Eltern und dem Kind - hier geht es um die Entscheidungsfindung für die Aufnahme. Je nach Situation wird auch noch der Schularzt beigezogen. Nach der beidseitigen positiven Entscheidung folgt ein Gespräch mit der Elternbeitragskommission EBK zur Abklärung des Schulbeitrags.

Aufnahmen in die uns angeschlossenen Kindergärten und Spielgruppen
Kontaktieren Sie die Kindergärtnerin (siehe unsere Links unter Kontakte) oder unser Sekretariat, das Ihnen gerne weiterhilft.

Aufnahmen in die jeweils künftige 1. Klasse
Alle Eltern unserer Kindergärten sind bei uns vorgemerkt und werden jeweils im Januar von uns kontaktiert für ein allfälliges Aufnahmegespräch.
Aber wir nehmen auch Kinder aus anderen Kindergärten gerne in diese Liste auf, laden Sie, falls dies gewünscht, in eine Sprechstunde sowie an unsere Orientierungsabende und die Tage der offenen Tür ein.

Aufnahmen in bestehende Klassen
Bei einer Neuaufnahme in eine bestehende Klasse müssen je nach Situation Möglichkeiten gesucht werden für Nachhilfeunterricht in Sprachen, Instrumentalunterricht, Musik etc.
Aufnahmen in bestehende Klassen sind jederzeit möglich

Probezeit:
Es gilt in jeder Klassenstufe eine 6-monatige Probezeit. Die Probezeit kann sowohl von den Eltern, als auch von der Schulleitung verlängert werden.

Aufnahmen in die FOS Mittelschule
Die uns angeschlossene FOS Mittelschule mit den Klassen 10-12 bildet die Fortsetzung der Kindergarten- und Schuljahre1 bis 9. Die Eltern unserer Neuntklässler werden von der FOS kontaktiert. Das Übertritts- und Aufnahmeverfahren wird von der FOS Mittelschule festgelegt. www.fosmittelschule.ch

Aufnahmekriterien
Da wir Jahrgangsklassen haben, in denen ein Jahrgang dominiert, entscheidet sich sehr bald, in welche Klasse ein aufzunehmendes Kind gehört. Das variiert aber innerhalb von plus bis minus einem Jahr. Für eine Aufnahme in die 1. Klasse ist der 30. April entscheidend. Kinder die vor dem 30. April 6 Jahre alt geworden sind werden in der Regel eingeschult. Kinder, die nach dem 30. April 7 Jahre alt werden, sind meist deutlich schulreif. Somit ergibt sich auch bei späterem Eintritt in eine unserer Klassen die entsprechende Klassenzugehörigkeit. Diese altersmässige Einteilung dominiert gegenüber der Schulleistung, kann aber wie oben erwähnt um 1 Jahr über- oder unterschritten werden, selten mehr.

Andere Kriterien sind:
-Motivation der Eltern und Schüler
-Gesundheit und regelschulgemässe Verhaltens- und Leistungsmerkmale
-Wohnort nicht allzuweit entfernt (möglichst nicht ausserhalb unserer Einzugsgebiete).

Elternbeiträge
Die Rudolf Steiner Schule Mayenfels ist eine allgemeine Volksschule mit privater Trägerschaft. Diese beruht finanziell hauptsächlich auf der Solidarität der Lehrer mit den Eltern und der Solidarität unter der Elternschaft: Konkret sind die Lehrerlöhne am Mayenfels deutlich tiefer als an vergleichbaren öffentlichen Schulen und die Elternbeiträge erfolgen pro Familie (unabhängig wie viele Kinder den Mayenfels besuchen) progressiv nach dem Einkommen. Die Regelung der Elternbeiträge und die Beitragstabelle bildet dafür die Grundlage.

Dies wird durch die Elternbeitrags-Kommission (EBK), gewährleistet. Durch ihre Zusammensetzung aus aktiven Eltern wird sichergestellt, dass finanzielle und pädagogische Aspekte getrennt bleiben und Schul- und Elterninteressen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Bei begründetem Bedarf wird die individuelle finanzielle Situation der Eltern bei der Beitragsfestsetzung mitberücksichtigt.

Ablauf der Beitragsvereinbarung
Die Eltern verpflichten sich jeweils zu Beginn des Schuljahres bzw. vor Schuleintritt mittels
eines Verpflichtungsscheines zur Zahlung eines bestimmten Betrages. Diese Verpflichtung hat Vertragscharakter.
Mit den Schwesterschulen und den Kindergärten der Region bestehen Vereinbarungen über die Teilung der Schulbeiträge.
Die Tabelle im Handbuch Seite 16 gibt einen Überblick über die Richtwerte für die Familienbeiträge. Der Tabelle liegt das gesamte Bruttoeinkommen der Familien zugrunde.
Beim Eintritt in die Schule erfolgt ein Gespräch mit Vertretern der Eltern-Beitragskommission.
Den Mitgliedern der Elternbeitragskommission, die der Schweigepflicht unterstehen, ist Einblick in die Einkommensverhältnisse zu gewähren. Aufgrund der Einkommenssituation und Beitragstabelle wird der Elternbeitrag festgesetzt. Das Ergebnis des Gesprächs unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung der Schulleitung, Ressort Finanzen.
Die Beitragsverpflichtung wird jedes Jahr neu erhoben. Wenn keine wesentliche Änderung vorliegt, erfolgen die zukünftigen Vereinbarungen auf schriftlichem Wege.
Liegen wesentliche Veränderungen vor, erfolgt wieder ein Gespräch mit Vertretern der Elternbeitragskommission. Abweichungen zur allgemeinen Regel müssen transparent begründet
und beantragt werden.

Siehe Download "Handbuch für Eltern" Seiten 15 - 18

Kontakt Elternbeitragskommission: ebk@mayenfels.ch